Gemeinschaftspraxis
 


Ablauf

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und findet in der Regel 1 x wöchentlich statt. Dies kann sich im Laufe des Therapieprozesses verändern.

Absageregelung

Wir ersuchen Sie, einen vereinbarten Termin bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abzusagen. Ansonsten müssen wir diese Therapieeinheit in Rechnung stellen. Sie haben die Möglichkeit per Anruf, Nachricht auf der Mailbox, Mail oder sms ohne Angabe von Gründen den Termin abzusagen. 

Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.
§15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeut*innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klient*innen/Patient*innen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.